Januar 1992 - Rauchgasintoxikation durch Maskenundichtigkeit - 1 Verletzter

(ar) (Sachsen). Bei einem Brand einer Lagerhalle mit unterschiedlichstem Inhalt kam es zu einer Undichtigkeit des Atemschutzgerätes, welche zu einer Rauchgasvergiftung führte. Zum Zeitpunkt des Brandausbruchs konnte niemand den genauen Lagerbestand in der Lagerhalle beziffern, entsprechend vorsichtig erfolgte der Innenangriff. Nach ca. 10 min meldete der Angriffstrupp das „Unwohlsein“ eines Truppmitglieds. Daraufhin erfolgte der Rückzug, die letzten Meter mit Hilfe des Sicherheitstrupps (wurde damals nicht so genannt). Erste Diagnose auf Grund der hohen Temperaturen war eine Kreislaufdisregulation. Aufgrund einer eingehenden Diagnose und einer Reihe erkennbarer schwarzer Fahnen im Gesicht des Kameraden im Kinnbereich wurde dann eine Rauchgasvergiftung festgestellt. Die verwendeten Geräte waren DLA 16215 aus DDR-Produktion (Normaldruck-Geräte). Warum die Maske undicht wurde, konnte nicht rekonstruiert werden. Interessanter Nebenaspekt: Der Kamerad gab an, nichts bemerkt zu haben, also auch keinen Geruch nach „Brand“ festgestellt zu haben.

Quelle: Olf Richter