Unfallanalysen

Was tun nach einem Beinaheunfall oder Unfall im Atemschutzeinsatz?

Ablaufschema: Atemschutznotfall - Wie geht es weiter?

Mit dem folgenden Ablaufschema möchten wir Ihnen darstellen, wie es nach einem Atemschutznotfall weitergehen kann. Sofern eine Selbstrettung gelingt ist sofort die Versorgung und Betreuung der beteiligten Feuerwehrleute einzuleiten. Sollte eine Selbstrettung scheitern oder kann diese aufgrund der schwere des Notfalls sofort ausgeschlossen werden, so ist der Sicherheitstrupp gefragt. In vielen Wehren wurden mittlerweile Sicherheitstruppkonzepte eingeführt. Dem Sicherheitstrupp sollte unbedingt eine Reservegerät und ein geeignetes Transportmittel zur Verfügung stehen. Nach der Versorgung ist umgehend eine Meldung an den Leiter der Feuerwehr notwendig (gem. FwDV7). Nach Atemschutznotfällen mit verletzten oder gar getöteten Feuerwehrangehörigen ist die zuständige Unfallkasse (FF) bzw. der Dienstherr (BF) zu informieren. Parallel dazu empfehlen wir die Meldung an Atemschutzunfaelle.eu. Von hier aus kann z. B. die vfdb benachrichtigt werden und durch eine Veröffentlichung (falls gewünscht) ein breites Fachpublikum erreicht werden. Zudem bieten wir eine Unfallanalyse mit Untersuchungsbericht an.

Ablaufschema Atemschutzunfall

Unfälle, allgemein

Jeder Arbeits-/Wegeunfall muss der zuständigen (Feuerwehr-)Unfallkasse gemeldet werden und in das Verbandbuch eingetragen werden.

Der Träger der Feuerwehr (Gemeinde/Stadt) ist verpflichtet innerhalb von drei Tagen eine Unfallanzeige zu erstatten (§193 SGB VII), die zusammen mit der Anlage hierzu vollständig auszufüllen und zu unterzeichnen ist. Der Sicherheitsbeauftragte hat die Unfallanzeige mit zu unterzeichnen.

Bei tödlichen Unfällen oder bei Massenunfällen hat eine sofortige Benachrichtigung der (Feuerwehr-)Unfallkasse zu erfolgen.

Dienstunfälle hauptamtlicher Kräfte müssen über die jeweiligen Dienststellen abgewickelt werden. Arbeitsunfälle in Werkfeuerwehren werden von den zuständigen Berufsgenossenschaften bearbeitet.

Ihre zuständige FUK, UK, KUVB oder BG erreichen Sie über die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV), als Spitzenverband der gewerblichen Berufsgenossenschaften und der Unfallversicherungsträger der öffentlichen Hand: DGUV

Beinaheunfälle

Zur Meldung von Beinaheunfällen verweisen wir auf das Erfassungsystem der Feuerwehr-Unfallkassen: FUK CIRS

Die vier Feuerwehr-Unfallkassen betreiben ein professionelles CIRS (Critical Incident Reporting System), um bereits aus Beinaheunfällen Lehren zu ziehen. Im Mittelpunkt von FUK CIRS stehen die Meldung und Auswertung von Beinaheunfällen bei Übungen und Einsätzen der Feuerwehr, da diese häufig die Basis für spätere echte Schadensfälle bilden. An erster Stelle sollen Beinaheunfälle gemeldet werden, bei denen die Beteiligten das Gefühl haben „Ohh, noch einmal Glück gehabt …“ Je größer das Glück der Beteiligten war, desto interessanter ist es diese Ereignisse zu melden, wenn es möglich ist die kritische Situation künftig zu vermeiden.

Es geht insbesondere darum, aus den Meldungen Informationen zu gewinnen, die überregional von Bedeutung sind. Die Fallbeispiele dienen dazu, um aus den Beinaheunfällen und kritischen Ereignissen zu lernen.

Dem Thema Atemschutz ist im FUK-CIRS eine separate Rubrik gewidmet: Beinaheunfälle im Atemschutz

Unfälle

Veröffentlichung auf dieser Internetseite - Meldebogen

Wir glauben mit der ehrlichen Veröffentlichung von Atemschutzunfällen und deren Konsequenzen sowie mit gut recherchierten Informationen über Ausrüstung und Ausbildung ein Stück Präventionsarbeit leisten zu können. Mit Atemschutzunfällen sind hier alle Zwischenfälle gemeint, welche sich in einem Einsatz oder in einer Übung unter Atemschutz ereignen. Also auch technische Probleme oder Beinaheunfälle. Mit dem nachfolgenden Vordruck können Sie uns sämtliche Zwischenfälle melden:

Sie können uns auch einfach eine eMail an info@atemschutzunfaelle.eu senden. Bitte beschreiben Sie neben der Lage, der durchgeführten Taktik, der Vorgehensweise der Trupps, Truppstärken, auch die Verletzungen und die getragene Schutzkleidung sowie die Maßnahmen zur Rettung und die dafür notwendigen Personalstärken bzw. Ausrüstungen. Sollte der Platz auf dem Vordruck nicht ausreichen senden Sie bitte weitere Seiten an mich. Bilder, Grafiken und Videos werden ebenfalls gerne veröffentlicht.

Unfallanalyse

Als private Initiative ist das Team Atemschutzunfaelle.eu selbstverständlich nicht für die Unfallermittlung zuständig. Aufgrund des langjährigen Engagements und der erarbeiteten Fachexpertise sind wir jedoch in der Lage eine strukturierte Aufbereitung zu begleiten oder auch komplexe Unfallberichte zu erarbeiten. Das Team Atemschutzunfaelle.eu durfte beispielsweise zwei kritische Ereignisse für das Großherzogtum Luxemburg untersuchen.

Bei Interesse bitten wir um eine email an info@atemschutzunfaelle.eu. Wir beraten Sie gerne über unsere Möglichkeiten und erstellen ein unverbindliches Angebot.

Weitergabe an die vfdb

Die Vereinigung zur Förderung des deutschen Brandschutzes (vfdb), Referat 8 "Persönliche Schutzausrüstung" sollte unbedingt über sämtliche Probleme unterrichtet werden. Alle Anwender werden gebeten, bei Störfällen im Zusammenhang mit persönlicher Schutzausrüstung Meldungen an das Referat 8 weiterzugeben. Dort wird dann die Relevanz für den gesamten Feuerwehrbereich geprüft, im Bedarfsfall wird Einfluss auf das DIN, Hersteller und/oder Anwender genommen. Den Kontakt zum Referat 8 der vfdb können Sie über den Meldebogen herstellen.

Feuerwehr Dienstvorschrift 7 - Atemschutz

Die "neue" FwDV 7 (Ausgabe 2002) schreibt einige Verfahrensweisen bei einem Atemschutzunfall vor. Falls mit einem Atemschutzgerät ein Unfall passiert, ist der Öffnungszustand des Ventils zu kennzeichnen und schriftlich festzuhalten (auch Anzahl der Umdrehungen bis zum Schließen des Ventils). Der Behälterdruck ist ebenfalls schriftlich festzuhalten. Das Atemschutzgerät (einschließlich des Atemanschlusses) ist sicherzustellen. Unfälle oder Beinaheunfälle sind dem Leiter der Feuerwehr zu melden! Weitere Informationen haben wir auf einer eigenen Seite zur FwDV7 zusammengetragen.

Zwischenfälle mit Atemschutzgeräten

Sofern es um Beinaheunfälle/Unfälle geht in denen Atemschutzgeräte betroffen sind (Ausfall des Gerätes...) sollte das entsprechende Gerät ohne große zeitliche Verzögerung zu einer unabhängigen Untersuchung eingereicht werden.

Hierbei ist folgendes zu beachten:

Eine neutrale Begutachtung bietet die DEKRA an.

Unfallanalysen im Ausland

Luxemburg

(bl) Das Großherzogtum Luxemburg reformierte 2018 sein Feuerwehr- und Rettungswesen nachhaltig. Einheiten des Zivilschutzes (Rettungswagen, technische Hilfeleistung, Spezialeinheiten), der notärztlichen Dienst (SAMU), kommunale Feuerwehren, Flughafenfeuerwehr und die Berufsfeuerwehr der Stadt Luxemburg arbeiten seitdem unter der öffentlichen Einrichtung Corps grand-ducal d’incendie et de secours (CGDIS). Auf Basis des Gesetzes vom 27. März 2018 ist die Direction médicale et de la santé vom Generaldirektor mit der Koordination der Erfassung, der Begleitung und der Aufarbeitung des Zwischenfalls beauftragt.

Umgang mit kritischen Ereignissen: Das Prinzip

Das CGDIS versteht sich dabei als lernende Organisation. Durch den Umgang mit kritischen Ereignissen soll die Fähigkeit geschaffen werden, sich an ein ständig veränderndes Umfeld anzupassen. Durch eine entsprechende Kultur wird darauf abgezielt besser zu werden. Das Management soll ein kontinuierliches Lernen erleichtern und fördern.

Umgang mit kritischen Ereignissen: Der Weg

Vor der Etablierung entsprechender Stellen analysierte Atemschutzunfaelle.eu als Dienstleister zwei kritische Ereignisse im Übungs- und Einsatzgeschehen.

Quelle: Atemschutzunfaelle.eu, Kongress LIVE 2023 Vortrag von Generaldirektor Paul Schroeder, CGDIS

Frankreich

(ps/bl) In Frankreich wird vom Innenministerium jährlich, im Rahmen des Tätigkeitsberichtes der Feuerwehren, eine Statistik über alle Dienstunfälle veröffentlicht. Statistisch erfasst werden die Unfälle von Freiwilligen und Berufsfeuerwehrleuten. Ebenso werden die Unfälle der Zivilschutzeinheiten sowie der Feuerwehren Paris (Militär) und Marseille (Marine) in der selben Statistik integriert.

Auszug aus der Jahresstatistik des französischen Innenministeriums für das Jahr 2005

Quelle: Französisches Innenministerium

Niederlande

(bl) Bei Unfällen werden durch die Unfallversicherer die Übungsnachweise überprüft. Stellt sich heraus, dass der Verunfallte zulange nicht mit dem betreffenden Gerät geübt hat, gilt dies als Organisationsverschulden des Arbeitgebers. Ist die geforderte Übung eingetragen, ist es schon vorgekommen, dass die Unfallkasse die Qualität des Unterrichtes überprüft. Es wird dann der Wissensstand der Kollegen überprüft, die am selben Unterricht teilgenommen haben. Die Ausbildung der niederländischen Freiwilligen- und Berufsfeuerwehren ist übrigens seit Jahrzehnten gleich.